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09.07.2019
Wer nebenberuflich als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer (z.B. in einem Sportverein) tätig ist, kann seine Einnahmen bis zu 2.400 € pro Jahr steuerfrei beziehen. Dieser Übungsleiter-Freibetrag gilt auch für nebenberufliche künstlerische...weiter
28.06.2018
Wer nebenberuflich als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer (z.B. in einem Sportverein) tätig ist, kann seine Einnahmen bis zu 2.400 € pro Jahr steuerfrei beziehen. Dieser Übungsleiter-Freibetrag gilt auch für nebenberufliche künstlerische...weiter
04.02.2013
Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten sind derzeit bis zu einer Höchstgrenze von 2.100 € pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei (Übungsleiterfreibetrag). Dieser Betrag soll nach einem neuen Gesetz rückwirkend zum 1.1.2013 auf...weiter
28.11.2019
Wer als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer (z.B. in einem Sportverein) nebenberuflich tätig ist, kann seine Einnahmen bis zu 2.400 € pro Jahr steuerfrei beziehen. Ausgaben im Zusammenhang mit der nebenberuflichen Tätigkeit konnten...weiter
15.11.2019
In Deutschland engagieren sich gut 40 % der Bundesbürger ab 14 Jahren ehrenamtlich. Welche steuerlichen Vergünstigungen für dieses freiwillige Engagement beansprucht werden können, hat nun die Steuerberaterkammer Stuttgart erklärt.Für bestimmte...weiter
11.03.2015
Nebenberuflich tätige Übungsleiter, Ausbilder und Erzieher können seit 2013 bis zu 2.400 € ihrer Einnahmen pro Jahr steuerfrei beziehen, für das übrige ehrenamtliche „Personal“ von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Vereinsvorstände,...weiter
07.08.2014
Wer nebenberuflich als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer für eine gemeinnützige Organisation oder juristische Person des öffentlichen Rechts tätig ist, kann von seinen Einnahmen bis zu 2.400 € jährlich steuerfrei belassen...weiter
10.07.2012
Für nebenberufliche Tätigkeit im Dienst einer Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Einrichtung wird ein Freibetrag bis zu 500 € im Jahr gewährt. Dieser Freibetrag soll den ehrenamtlich Tätigen lästige Nachweise über die Höhe ihrer...weiter
11.09.2008
Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten sind derzeit bis zu einer Höchstgrenze von 2.100 € pro Jahr steuerfrei (Übungsleiterfreibetrag). Dies gilt nur für solche Tätigkeiten, die für inländische öffentliche Körperschaften oder...weiter
09.12.2014
Wenn Sie sich nebenberuflich als Übungsleiter, Ausbilder, Betreuer, Künstler oder Pflegekraft engagieren, steht Ihnen für die erhaltenen Vergütungen ein Freibetrag von 2.400 € pro Jahr zu.In einer neuen Verfügung hat die Oberfinanzdirektion Frankfurt...weiter
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