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07.08.2014
Wer nebenberuflich als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer für eine gemeinnützige Organisation oder juristische Person des öffentlichen Rechts tätig ist, kann von seinen Einnahmen bis zu 2.400 € jährlich steuerfrei belassen...weiter
19.03.2018
Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer können bis zu einer Höhe von 2.400 € pro Jahr steuerfrei bezogen werden. Ein neuer Fall des Bundesfinanzhofs (BFH) zeigt jedoch, dass die...weiter
28.11.2019
Wer als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer (z.B. in einem Sportverein) nebenberuflich tätig ist, kann seine Einnahmen bis zu 2.400 € pro Jahr steuerfrei beziehen. Ausgaben im Zusammenhang mit der nebenberuflichen Tätigkeit konnten...weiter
15.11.2019
In Deutschland engagieren sich gut 40 % der Bundesbürger ab 14 Jahren ehrenamtlich. Welche steuerlichen Vergünstigungen für dieses freiwillige Engagement beansprucht werden können, hat nun die Steuerberaterkammer Stuttgart erklärt.Für bestimmte...weiter
06.06.2018
Wenn Familien pädagogische oder therapeutische Hilfe benötigen, kommen häufig sogenannte Erziehungs- und Familienhelfer zum Einsatz, die das Kind, den Jugendlichen oder die gesamte Familie unterstützen. Beauftragt und bezahlt werden die Helfer von...weiter
01.08.2013
Der Gesetzgeber hat kürzlich die sog. Übungsleiterpauschale rückwirkend ab dem 01.01.2013 von 2.100 € jährlich auf 2.400 € erhöht. Entsprechend hierzu erfolgt nun eine Heraufsetzung des steuerfreien Mindestbetrags für aus öffentlichen Kassen gezahlte...weiter
09.06.2018
Ohne ehrenamtliches Engagement würden viele Bereiche des öffentlichen und sozialen Lebens nicht funktionieren. Auch der Steuergesetzgeber hat die gesellschaftliche Bedeutung des Ehrenamts erkannt und daher eine steuerfreie Ehrenamtspauschale von 720...weiter
11.09.2008
Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten sind derzeit bis zu einer Höchstgrenze von 2.100 € pro Jahr steuerfrei (Übungsleiterfreibetrag). Dies gilt nur für solche Tätigkeiten, die für inländische öffentliche Körperschaften oder...weiter
01.09.2018
Seit dem Steuerjahr 2017 müssen Selbständige und Gewerbetreibende ihre Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) grundsätzlich in einer standardisierten Anlage EÜR erfassen und elektronisch an das Finanzamt übermitteln.Hinweis: Die bisherige...weiter