Der Bundesfinanzhof hat im vergangenen Jahr mehrere Urteile zur Abgrenzung von Lieferungen (Steuersatz 7 %) gegenüber sonstigen Leistungen (Steuersatz 19 %) bei der Abgabe von Speisen und Getränken gefällt. Die Finanzverwaltung hat bislang noch nicht...
weiter