11.01.2011

Abgeltungsteuer: Steuerbescheinigungen für 2009 und 2010 vereinnahmte Stückzinsen

Vereinnahmte Stückzinsen, die besonders in Rechnung gestellt wurden, sind auch dann zu versteuern, wenn der Veräußerungserlös für die vor dem 1.1.2009 erworbenen festverzinslichen Wertpapiere nicht teuerbar ist. Für derartige Stückzinsen konnten die Banken in den Kalenderjahren 2009 und 2010 keinen Steuereinbehalt vornehmen. Diese Erträge müssen daher in den Einkommensteuererklärungen 2009 und 010 berücksichtigt werden. Die Banken sind verpflichtet, entsprechende gesonderte Steuerbescheinigungen auszustellen, auch wenn diese nicht beantragt werden. Sie sind den Kapitalanlegern bis spätestens zum 30.4.2011 zuzusenden.Eine Steuerbescheinigung ist nicht auszustellen, wenn der auszahlenden Stelle eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung vorliegt. In diesem Fall sind die Stückzinsen mangels einer Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung auch nicht im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung anzusetzen. (Finanzverwaltung)



30.4.2011
Abgeltungsteuer
Steuerbescheinigungen
Stückzinsen

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