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11.01.2011
Vereinnahmte Stückzinsen, die besonders in Rechnung gestellt wurden, sind auch dann zu versteuern, wenn der Veräußerungserlös für die vor dem 1.1.2009 erworbenen festverzinslichen Wertpapiere nicht teuerbar ist. Für derartige Stückzinsen konnten die...weiter