07.04.2011

Erweiterte Auskunftsmöglichkeiten mit Österreich und anderen Staaten

Durch Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Österreich wird die deutsche Finanzverwaltung zusätzliche Auskunftsmöglichkeiten über Geldanlagen deutscher Kapitalanleger in Österreich erhalten. Die Auskunftsklausel des Abkommens wird in der Weise erweitert, dass Auskunftsersuchen an den jeweils anderen Staat bezüglich Steuern jeder Art des innerstaatlichen Rechts gerichtet werden können. Auskünfte können auch zum Zwecke der Vollstreckung von Steuerforderungen erbeten werden. Das Bankgeheimnis in Österreich wurde eingeschränkt.Die Änderungen sollen erstmals ab dem Steuerjahr 2011 anzuwenden sein.Ein Amtshilfeabkommen ähnlichen Inhalts wurde bereits mit Liechtenstein geschlossen, das jedoch bereits ab 2010 gilt.Das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz soll ebenfalls durch eine ähnliche Auskunftsklausel ergänzt werden mit Wirkung ab 2011. Unversteuerte frühere Erträge sollen durch eine Abgeltungsteuer legalisiert werden, eine solche soll auch für künftige Erträge eingeführt werden.



Auskünfte
Kapitalanlagen
Österreich

Haftungshinweis:
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