15.06.2011

Handwerkerleistungen: Keine Steuerermäßigung für Neubaumaßnahmen

Für bestimmte Handwerkerleistungen in einem Haushalt kann ein Steuerermäßigung in Höhe von 20 %, höchsten 1.200 € im Jahr beansprucht werden. Begünstigt sind dabei jedoch nur die Lohnkosten, die auf Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen entfallen. Wird im Rahmen eines Neuerrichtung eines Einfamilienhauses eine Küche eingebaut, können die Aufwendungen hierfür steuerlich nicht berücksichtigt werden, hat das Finanzgericht Schleswig-Holstein entschieden. Dies ergebe sich aus dem eindeutigen Gesetzeswortlauf, wonach nur bestimmte Maßnahmen gefördert werden. Für eine weitergehende Auslegung des Gesetzes bestehe daher kein Raum.



Handwerkerleistungen
Kücheneinbau
Neubau
Steuerermäßigung
FG Schleswig-Holstein v. 2.2.2011, 2 K 56/10
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