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15.06.2011
Für bestimmte Handwerkerleistungen in einem Haushalt kann ein Steuerermäßigung in Höhe von 20 %, höchsten 1.200 € im Jahr beansprucht werden. Begünstigt sind dabei jedoch nur die Lohnkosten, die auf Renovierungs-, Erhaltungs- und...weiter
10.01.2017
Wenn Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen umziehen, können sie ihre Umzugskosten als Werbungskosten abziehen. Das Finanzamt erkennt allerdings maximal die Kosten an, die ein Bundesbeamter als höchste Umzugskostenvergütung erhalten würde. Zu den...weiter