29.06.2011

Neue Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2011

Ab dem 1. Juli 2011 gelten folgende Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen pro Monat:: Personen ohne Unterhaltsverpflichtung: 1.029,99 € (bisher: 989,99 €) Personen mit einer Unterhaltsverpflichtung: 1.419,99 € (bisher: 1.359,99 €) Personen mit zwei Unterhaltsverpflichtungen: 1.849,99 € (bisher: 1.639,99 €)

Bei den genannten Beträgen handelt es sich jeweils um den Nettolohn.



Pfändungsfreigrenzen
1.7.2011
Erhöhung
Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2011 v. 9.5.2011, BGBl. I S. 825
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


Zurück