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29.06.2011
Ab dem 1. Juli 2011 gelten folgende Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen pro Monat:: Personen ohne Unterhaltsverpflichtung: 1.029,99 € (bisher: 989,99 €) Personen mit einer Unterhaltsverpflichtung: 1.419,99 € (bisher: 1.359,99 €) Personen mit...weiter
15.04.2013
Ab dem 01.07.2013 gelten für Arbeitseinkommen höhere Pfändungsfreigrenzen. Grundlage für die Änderung ist die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung, die am 08.04.2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Ab dann gilt:Der monatlich unpfändbare...weiter