12.03.2012

Löschung persönlicher Daten ausgeschiedener Arbeitnehmer von der Homepage

Eine Rechtsanwältin war in einer Steuerberater- und Anwaltssozietät beschäftigt, wo sie mit entsprechendem Profil und Foto als Rechtsanwältin der Kanzlei auf zwei Websites der Sozietät geführt wurde. Beide Veröffentlichungen erfolgten mit Wissen und Wollen der Rechtsanwältin.

Nach ihrem Ausscheiden aus der Sozietät war die Rechtsanwältin für ein anderes Unternehmen tätig. Sie verlangte von ihren ehemaligen Arbeitgebern die Löschung ihrer persönlichen Daten auf beiden Websites. Die Sozietät löschte die Daten von ihrer Homepage, nicht aber von der Website im Rahmen des News Blogs. Die Rechtsanwältin verlangte gerichtlich auch die Löschung dieser Daten.

Das Hessische Landesarbeitsgericht entschied, dass die beklagte Sozietät die persönlichen Daten der Rechtsanwältin samt Foto von allen Seiten ihrer Internetpräsentation löschen müsse und drohte für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von 50.000 € an. Die Veröffentlichung greife nach Ende des Arbeitsverhältnisses unberechtigt in ihr Persönlichkeitsrecht ein. Das veröffentlichte Profil habe werbenden Charakter. Bewusst würden durch Foto und Text die individuelle Persönlichkeit und die berufliche Qualifikation der Rechtsanwältin herausgestellt. Es entstehe der unzutreffende Eindruck, dass sie nach wie vor in der Sozietät arbeite. Dies führe auch zu Wettbewerbsnachteilen der Rechtsanwältin in ihrer neuen Position.



Internet
website
Löschung
persönliche Daten
ehemaliger Arbeitgeber
Hess LAG vom 24.1.2012, 19 SaGa 1480/11
Haftungshinweis:
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