06.07.2012

Telearbeitsplatz in der Wohnung voll absetzbar

Hat sich ein Arbeitnehmer aufgrund einer Vereinbarung mit seinem Arbeitgeber einen Telearbeitsplatz in seiner Wohnung eingerichtet, von dem aus er mehrmals in der Woche seine Arbeit zu erbringen hat, gelten für die anfallenden Kosten nicht die Abzugsbeschränkungen wie für ein häusliches Arbeitszimmer. dies entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz.

Ein Beamter hatte mit seinem Dienstherrn vereinbart, dass er an 2 von 5 Tagen in der Woche zuhause an seinem Telearbeitsplatz zu arbeiten habe. Der Arbeitgeber war berechtigt, den Arbeitsplatz in der Wohnung nach vorheriger Ankündigung zu besichtigen. Der Arbeitsplatz wurde in einem besonderen Raum im Dachgeschoss des Einfamilienhauses des Arbeitnehmers eingerichtet. Das Finanzgericht erkannte die anteiligen Kosten des Raums voll als Werbungskosten an. In diesem Fall handele es ich nicht um ein Arbeitszimmer, das den steuerlichen Abzugsbeschränkungen unterfalle. Gegen das Urteil wurde vom Finanzamt Revision eingelegt. Die Entscheidung liegt nun beim Bundesfinanzhof.



Werbungskosten
Telearbeitsplatz
Wohnung
häusliches Arbeitszimmer
FG Rheinland-Pfalz v.19.1.2012, 4 K 1270/09
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