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06.07.2012
Hat sich ein Arbeitnehmer aufgrund einer Vereinbarung mit seinem Arbeitgeber einen Telearbeitsplatz in seiner Wohnung eingerichtet, von dem aus er mehrmals in der Woche seine Arbeit zu erbringen hat, gelten für die anfallenden Kosten nicht die...weiter
03.04.2014
Für den Abzug Ihrer Aufwendungen für einen häuslichen Telearbeitsplatz genügt es nicht, dass Sie nach Feierabend oder am Wochenende im häuslichen Arbeitszimmer Arbeiten verrichten, die grundsätzlich auch an dem anderen Arbeitsplatz verrichtet werden...weiter