10.10.2012

Neue Umzugskostenpauschalen

Die Finanzverwaltung hat die Höchstbeträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten für ein Kind und die Pauschbeträge für sonstige Umzugsauslagen neu festgesetzt. Danach gelten für Umzüge, die nach dem 29.2.2012 beendet werden, die folgenden Beträge:

a.) Höchstbetrag für umzugsbedingte Unterrichtskosten für ein Kind:

ab 1.3.2012 1.711 € (bisher: 1.657 €)

ab 1.1.2013 1.732 €

ab 1.8.2013 1.752 €

b.) Pauschbeträge für sonstige Umzugsauslagen für Verheiratete:

ab 1.3.2012 1.357 € (bisher: 1.314 €)

ab 1.1.2013 1.374 €

ab 1.8.2013 1.390 €

c.) Pauschbeträge für sonstige Umzugsauslagen für Ledige:

ab 1.3.2012 679 € (bisher: 657 €)

ab 1.1.2013 687 €

ab 1.8.2013 695 €

d.) Die Pauschbeträge für sonstige Umzugsauslagen erhöhen sich für bestimmte weitere Personen wie Kinder, Lebenspartner (nicht: Ehegatte) um folgende Beträge:

ab 1.3.2012 299 € (bisher: 289 €)

ab 1.1.2013 303 €

ab 1.8.2013 306 €



Umzugspauschalen
Umzugskosten
umzugsbedingte
Kosten
BMF v. 1.10.2012, IV C 5 - S 2353/08/10007, DOK 2012/0899967
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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