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10.10.2012
Die Finanzverwaltung hat die Höchstbeträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten für ein Kind und die Pauschbeträge für sonstige Umzugsauslagen neu festgesetzt. Danach gelten für Umzüge, die nach dem 29.2.2012 beendet werden, die folgenden Beträge:...weiter