Die verbindlichen Muster für Spendenbestätigungen wurden grundlegend überarbeitet und stehen auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums im Formular-Management-System zum Abruf bereit. Gemeinnützige Organisationen können diesen Service seit dem 17. September 2012 nutzen und dort direkt im Portal Bescheinigungen für ihre Spender erstellen. Die fertige Spendenbescheinigung muss dann nur noch mit der Unterschrift des Vertreters der gemeinnützigen Organisation versehen und dem Spender übermittelt werden. Das Bayerische Landesamt für Steuern weist darauf hin, dass für eine Übergangszeit bis zum 31.12.2012 die bisherigen Vordrucke verwandt werden können, ab 1.1.2013 jedoch nur noch die neuen.