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15.01.2009
Unrichtige Spendenbescheinigungen: Wer eine unrichtige Spendenbescheinigung ausstellt, haftet (schon bisher) pauschal mit 30 % der Spende für die entgangene Steuer. Die gleiche Haftung trifft, wer veranlasst, dass Spenden zweckwidrig verwendet...weiter
11.12.2012
Die verbindlichen Muster für Spendenbestätigungen wurden grundlegend überarbeitet und stehen auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums im Formular-Management-System zum Abruf bereit. Gemeinnützige Organisationen können diesen Service seit...weiter
22.10.2010
Unternehmen der Wirtschaft übernehmen sog. Patenschaftsabonnements von Tageszeitungen wie z.B. Die Welt, FAZ, Handelsblatt, Süddeutsche Zeitung, Financial Times Deutschland oder Neue Züricher Zeitung. Diese können dann Studenten für ein Jahr lang...weiter
23.11.2016
Die Oberfinanzdirektion Niedersachsen (OFD) hat sich mit der steuerlichen Behandlung von Tafeln auseinandergesetzt. Sie geht danach davon aus, dass die Tafeln im Regelfall gemeinnützige (Förderung des Wohlfahrtswesens) und mildtätige Zwecke erfüllen....weiter
06.08.2014
Wenn jemand vorsätzlich oder grob fahrlässig eine falsche Spendenbescheinigung ausstellt oder die zweckfremde Verwendung von Spendenmitteln veranlasst, muss er nach den Regeln der Abgabenordnung für die Steuer haften, die dem Fiskus entgeht...weiter
09.08.2015
Zuwendungen an Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) belegen sind, dürfen vom deutschen Spender als Sonderausgaben abgezogen...weiter