04.02.2013

Höhere Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale ab 1.1.2013

Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten sind derzeit bis zu einer Höchstgrenze von 2.100 € pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei (Übungsleiterfreibetrag). Dieser Betrag soll nach einem neuen Gesetz rückwirkend zum 1.1.2013 auf 2.400 € angehoben werden.

Gleichzeitig soll auch die Pauschale für ehrenamtliche Tätigkeiten von 500 € auf 720 € erhöht werden (Ehrenamtspauschale). Die Ehrenamtspauschale wird gewährt für Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich. Anders als beim Übungsleiterfreibetrag ist die Begünstigung nicht auf bestimmte Tätigkeiten beschränkt.

Mit der Zustimmung des Bundesrates wird gerechnet.



Übungsleiterfreibetrag
Ehrenamtspauschale
Gesetzänderung
1.1.2013
Entwurf des Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetzes, BT-Drucksache 17/12123 v. 17.1.2013
Haftungshinweis:
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