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11.09.2008
Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten sind derzeit bis zu einer Höchstgrenze von 2.100 € pro Jahr steuerfrei (Übungsleiterfreibetrag). Dies gilt nur für solche Tätigkeiten, die für inländische öffentliche Körperschaften oder...weiter
09.12.2014
Wenn Sie sich nebenberuflich als Übungsleiter, Ausbilder, Betreuer, Künstler oder Pflegekraft engagieren, steht Ihnen für die erhaltenen Vergütungen ein Freibetrag von 2.400 € pro Jahr zu.In einer neuen Verfügung hat die Oberfinanzdirektion Frankfurt...weiter
15.01.2009
Der sog. Übungsleiterfreibetrag von 2.100 € für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten kann auch bei einer Tätigkeit für eine juristische Person öffentlichen Rechts beansprucht werden, die in einem anderen Staat der EU ansässig ist. Entsprechendes...weiter
04.02.2013
Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten sind derzeit bis zu einer Höchstgrenze von 2.100 € pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei (Übungsleiterfreibetrag). Dieser Betrag soll nach einem neuen Gesetz rückwirkend zum 1.1.2013 auf...weiter
28.06.2018
Wer nebenberuflich als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer (z.B. in einem Sportverein) tätig ist, kann seine Einnahmen bis zu 2.400 € pro Jahr steuerfrei beziehen. Dieser Übungsleiter-Freibetrag gilt auch für nebenberufliche künstlerische...weiter
09.07.2019
Wer nebenberuflich als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer (z.B. in einem Sportverein) tätig ist, kann seine Einnahmen bis zu 2.400 € pro Jahr steuerfrei beziehen. Dieser Übungsleiter-Freibetrag gilt auch für nebenberufliche künstlerische...weiter
10.07.2012
Für nebenberufliche Tätigkeit im Dienst einer Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Einrichtung wird ein Freibetrag bis zu 500 € im Jahr gewährt. Dieser Freibetrag soll den ehrenamtlich Tätigen lästige Nachweise über die Höhe ihrer...weiter
08.10.2012
Ein Gesetzentwurf zu diesem Thema sieht unter anderem Folgendes vor:Der sog. Übungsleiterfreibetrag soll von 2.100 € auf 2.400 € erhöht werden. (ab 2013)Der Freibetrags für nebenberufliche Tätigkeiten im Dienste von juristischen Personen des...weiter
28.11.2019
Wer als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer (z.B. in einem Sportverein) nebenberuflich tätig ist, kann seine Einnahmen bis zu 2.400 € pro Jahr steuerfrei beziehen. Ausgaben im Zusammenhang mit der nebenberuflichen Tätigkeit konnten...weiter
07.01.2013
Der ehrenamtlich tätige Vormund eines Minderjährigen und der Betreuer eines Volljährigen haben Anspruch auf Aufwendungsersatz. Dieser kann nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1835a BGB) auch als Pauschale gezahlt werden, um dem Betreuer Nachweise zu...weiter
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