12.04.2013

Maklerkunde kauft Grundstück deutlich billiger – trotzdem Anspruch auf Maklerprovision

Wenn es dem Kunden gelingt, das vom Makler nachgewiesene Objekt zu einem deutlich niedrigeren Preis zu erwerben, ändert dies nichts daran, dass der Makler das Objekt vermittelt hat. Er hat damit einen Anspruch auf die Maklerprovision. So entschied das OLG Hamm.

Der klagenden Makler hatte einer Bielefelder Unternehmensgruppe aus dem Bereich gewerblicher Hochbau im Dez 2010 ein an ihren Firmensitz angrenzendes Gewerbegrundstück zu einem Preis von 1,4 Mio. Euro präsentiert. Im Juli 2011 gelang es der Firma, das Grundstück für 624.750 Euro zu kaufen. Sie weigerte sich, ihm eine Maklercourtage iHv. über 18.000 Euro zu zahlen, da wegen einer Preisdifferenz von 43 % zwischen dem vom Makler genannten und dem tatsächlich gezahlten Preis keine Vermittlungsleistung von ihm mehr vorliege.

Das OLG entschied zugunsten des Maklers. Zwar bestehe wegen der erheblichen Preisdifferenz zwischen dem benannten und dem gezahlten Kaufpreis keine Identität der Verträge. Da aber der Kunde mit dem abgeschlossenen Vertrag den von ihm angestrebten wirtschaftlichen Erfolg erzielt habe, schulde er dennoch die Courtage. Eine Verweigerung des Maklerlohns sei treuwidrig. Dass der Kunde mit Verhandlungsgeschick den Preis habe reduzieren können, dürfe sich nicht zum Nachteil des Maklers auswirken, da es in der Natur des Nachweismaklers liege, dass die Vertragsparteien und nicht der Makler die Preisverhandlungen führen.



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OLG Hamm
18 U 133/12
Vertragsidentität
Urteil des OLG Hamm vom 21.03.2013, Az. 18 U 133/12 (nicht rechtskräftig), Pressemitteilung des OLG Hamm vom 05.04.2012, http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseOLGs/05_04_20131/index.php
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