15.04.2013

Höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ab Juli 2013

Ab dem 01.07.2013 gelten für Arbeitseinkommen höhere Pfändungsfreigrenzen. Grundlage für die Änderung ist die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung, die am 08.04.2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Ab dann gilt:

Hintergrund der Anpassung ist, dass die Höhe der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen jeweils zum 01.07. eines jeden zweiten Jahres an die Entwicklung des steuerlichen Freibetrags für das sächliche Existenzminimum angepasst wird. Seit dem letzten Stichtag, dem 01.07.2011, hat sich der steuerliche Grundfreibetrag um 1,57 % erhöht. Dem folgt nun auch die Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen.



Pfändungsfreigrenzen
Arbeitseinkommen
Grundfreibetrag
Unterhalt
sächliches Existenzminimum
Pfändungsfreigrenzenbekannmachung
Unterhaltspflicht
PM des BMJ vom 08.04.2013, http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/20130408_Ab_1_Juli_2013_hoehere_Pfaendungsfreigrenzen_fuer_Arbeitseinkommen.html;jsessionid=B27F4FAB3CF4028D611A82E1F77A679E.1_cid324?nn=3433226
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