08.05.2013

Werbungskosten für Mieteinnahmen durch Zahlungen für Verzicht auf Wohnrecht

Werbungskosten können auch die Mietkosten für eine Ersatzwohnung für einen Familienangehörigen sein, der bislang ein Wohnrecht in dem zu vermietenden Objekt hat.

Der Bundesfinanzhof musste über einen Fall entscheiden, bei dem der Mutter des Klägers ein Wohnrecht als beschränkte persönliche Dienstbarkeit in dem im Eigentum des Klägers stehenden Zweifamilienhaus eingeräumt worden war. Die Mutter zog in eine Mietwohnung um, deren Mietkosten der Kläger übernahm. Das Zweifamilienhaus wurde nach einer Renovierung für 2.600 Euro/Monat an eine AG vermietet. Der Kläger machte die von ihm übernommenen Mietkosten als Werbungskosten der Vermietung geltend. Das Finanzamt wollte sie nicht anerkennen, da es die Vereinbarung für nicht fremdüblich hielt.

Der BFH bestätigte die Einschätzung des FG, dass eine solche Vereinbarung steuerrechtlich anzuerkennen sei. Ein Zusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sei auch dann gegeben, wenn aufgrund eines Vertrags mit dem Wohnungsberechtigten ihm ein Entgelt dafür gezahlt wird, damit er dieses Recht nicht mehr ausübt und das Grundstück vermietet werden kann. Die Vereinbarung sei fremdüblich, da ein angemessenes Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bestehe und der Vertrag auch tatsächlich so durchgeführt wurde.



Ersatzwohnung
Familienangehörige
Bundesfinanzhof
Wohnrecht
IX R 28/12
fremdüblich
Mietkosten
BFH (NV), Urteil v. 11.12.2012, IX R 28/12,
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