04.07.2013

Nachhaltige Verkaufstätigkeit auf eBay – kein Privatverkauf

Gewerbliche eBay-Verkäufer müssen bestimmte Formalien beachten, um nicht gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen. Ob die Verkaufstätigkeit bereits eine „gewerbliche Tätigkeit“ ist, richtet sich insoweit nach dem Zivilrecht. Dies nimmt aus Gründen des Verbraucherschutzes schon viel früher eine gewerbliche Tätigkeit an als das Steuerrecht.

In einem nun vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Fall hatte ein eBay-Verkäufer als „Privatverkäufer“ rund 250 neue Akkus in verschiedenen Verpackungen in kleineren Mengen angeboten. Er wies darauf hin, dass er auch größere Mengen beschaffen könne. Die Akkus stammten aus seinem Privatvermögen und waren ihm von seinem Arbeitgeber geschenkt worden. Er erhielt eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht. In seinen Angeboten fehle ein Hinweis auf seine Identität und er weise auch nicht auf das bei gewerblichen Verkäufen im Versandhandel bestehende Widerrufsrecht hin. Daher sei seine Werbung wettbewerbswidrig.

Das Oberlandesgericht stellte fest, dass der eBay-Verkäufer tatsächlich als ein gewerblicher Verkäufer anzusehen sei. Eine auf gewisse Dauer gerichtete, selbständige wirtschaftliche Betätigung, die darauf gerichtet sei, Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt zu vertreiben, liege hier nahe. Der Anbieter habe auf der Internet-Plattform wiederholt mit gleichartigen, insbesondere auch neuen Gegenständen gehandelt. 60 eBay-Bewertungen und die Art und der Umfang der Tätigkeit bei 250 Akkus sprächen hier für eine Gewerblichkeit. Auch zog sich der Verkauf über eine längere Zeit hin, sodass der Anschein einer längerfristigen gewerblichen Tätigkeit entstand. Aus Gründen eines effektiven Verbraucherschutzes dürften an ein Handeln im geschäftlichen Verkehr keine zu hohen Anforderungen gestellt werden.

Hinweis: Eine umfangreichere Verkaufstätigkeit auf eBay kann auch steuerrechtliche Auswirkungen haben. Wenn sie einen bestimmten Umfang überschreitet, stuft sie auch das Finanzamt bei der Einkommensteuer als gewerbliche Tätigkeit ein. Bei Überschreiten bestimmter Umsatzgrenzen setzt im Umsatzsteuerrecht unabhängig von einer Gewinnerzielungsabsicht des Verkäufers bei den Verkäufen die Umsatzsteuerpflicht ein.



eBay
gewerbliche Tätigkeit
Wettbewerbsrecht
Verbrauchsgüterkauf
Nachhaltigkeit
OLG Hamm
Privatverkauf
Privatverkäufer
gewerblicher Verkäufer
Oberlandesgericht Hamm v. 17.1.2013, 4 U 147/12 (rechtskräftig), PM vom 17.6.2013
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


Zurück