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04.07.2013
Gewerbliche eBay-Verkäufer müssen bestimmte Formalien beachten, um nicht gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen. Ob die Verkaufstätigkeit bereits eine „gewerbliche Tätigkeit“ ist, richtet sich insoweit nach dem Zivilrecht. Dies nimmt aus Gründen des...weiter
08.03.2019
Wer seinen Keller oder Dachboden entrümpelt und den vorgefundenen Hausrat im Internet verkauft, hat in der Regel keine steuerlichen Konsequenzen zu befürchten - als Privatverkäufer entfaltet seine Tätigkeit keine steuerliche Relevanz.Anders sieht es...weiter