23.09.2013

Verkauf von Ferienwohnung als Geschäftsveräußerung im Ganzen

Bei der Veräußerung eines Unternehmens als Ganzes gelten im Umsatzsteuerrecht Besonderheiten. Die Veräußerung unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Hat der Verkäufer den Unternehmensgegenstand selbst umsatzsteuerpflichtig gekauft, ist bei einem umsatzsteuerfreien Weiterverkauf keine Vorsteuerkorrektur erforderlich. Nur soweit der Rechtsnachfolger die Verwendung ändert, hat das bei ihm Auswirkungen auf die Vorsteuer.

Ob eine Geschäftsveräußerung als Ganzes vorliegt, musste das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in einem Fall entscheiden, bei dem es um die Veräußerung einer Ferienwohnung ging. Die Verkäuferin hatte die Wohnung mit Umsatzsteuer gekauft und umsatzsteuerpflichtig über eine Agentur an Gäste vermietet. Der Erwerber kaufte die Wohnung umsatzsteuerfrei. Das Finanzamt wollte eine Vorsteuerkorrektur bei der Verkäuferin vornehmen.

Das Finanzgericht stellte fest, dass eine Geschäftsveräußerung als Ganzes vorliegt. Der Erwerber habe im Wesentlichen die Wohnung genauso genutzt wie die Verkäuferin und sie über die gleiche Agentur Kunden angeboten. Das sei eine nahtlose Fortführung des Unternehmens, wobei die Beauftragung der gleichen Vermittlungsagentur die Übernahme der Stammkunden sicherte. Da diese umsatzsteuerfrei ist, war bei der Klägerin keine Vorsteuerkorrektur vorzunehmen.



Geschäftsveräußerung
FG Berlin-Brandenburg
Ferienwohnung
Vermietungsagentur
Unternehmensfortführung
Finanzgericht Berlin-Brandenburg v. 25.10.2012, 5 K 5319/11, (DStR Heft 23/2013, S. VIII)
Haftungshinweis:
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