09.12.2014

Übungsleiterfreibetrag: Welche Tätigkeiten sind konkret begünstigt?

Wenn Sie sich nebenberuflich als Übungsleiter, Ausbilder, Betreuer, Künstler oder Pflegekraft engagieren, steht Ihnen für die erhaltenen Vergütungen ein Freibetrag von 2.400 € pro Jahr zu.

In einer neuen Verfügung hat die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main (OFD) nun dargelegt, für welche Tätigkeiten dieser Übungsleiterfreibetrag konkret gilt bzw. nicht gilt. Folgende Punkte der Weisung sind hervorzuheben:

Hinweis: Die Grundsätze der Verfügung sind nicht neu, sondern entsprechen im Wesentlichen dem Vorgängerschreiben der OFD aus 2013. Neu ist lediglich der Hinweis, dass Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Vormünder und ehrenamtliche Pfleger (Ergänzungs- oder Abwesenheitspfleger im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches) nicht begünstigt sind.



Übungsleiterfreibetrag
OFD Frankfurt/Main, Vfg. v. 12.08.2014 – S 2245 A - 2 - St 213; www.stx-premium.de
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


Zurück