08.05.2015

Handwerkerleistungen: Einige Absetzungsmöglichkeiten wurden verbessert

Handwerkerleistungen im Privathaushalt können mit 20 % der Lohnkosten, maximal 1.200 € pro Jahr, von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen werden. Gesetzgeber und Finanzverwaltung haben allerdings - wie in allen Bereichen des Steuerrechts - enge Grenzen definiert, innerhalb derer ein Kostenabzug zulässig ist. Wird der Handwerker beispielsweise in bar bezahlt oder in einem eigenen Vermietungsobjekt beschäftigt, kann der 20%ige Steuerbonus nicht beansprucht werden.

Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) weist in einer aktuellen Pressemitteilung darauf hin, dass der Steuerbonus für Handwerkerleistungen mittlerweile durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) steuerzahlerfreundlicher ausgestaltet worden ist. Auf folgende Punkte weist der NVL hin:



Handwerker
Privathaushalt
Steuerbonus
Handwerkerleistungen
Grundstück
Aufteilung
Schätzung
Dachgeschossausbau
Wintergartenanbau
Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V., Pressemitteilung v. 27.01.2015, Nr. 03/2015; www.nvl.de
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