15.07.2009

Vermietung einer Ferienwohnung als Gewerbebetrieb

Der Bundesfinanzhof hat in einem neuen Beschluss noch einmal ausgeführt unter welchen Voraussetzungen die Vermietung einer Ferienwohnung gewerblich ist. Die Wohnung muss in einem Feriengebiet im Verband mit einer Vielzahl gleichartig genutzter Wohnungen einer einheitlichen Wohnanlage liegen. Dabei muss die Werbung für kurzfristige Vermietung an laufend wechselnde Mieter (hotelmäßiges Angebot) und die Verwaltung einer Feriendienstorganisation übertragen sein. Ein hotelmäßiges Angebot liegt vor, wenn die Wohnungen auch ohne Voranmeldungen jederzeit zur Vermietung bereitgehalten werden. Sie müssen in einem Zustand sein, der die sofortige Vermietung zulässt.



Ferienwohnung
Gewerbebetrieb
BFH v. 17.3.2009, IV B 52/08, BFH/NV 2009 S. 1114
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