18.06.2010

Vorsteuervergütungsverfahren: Unternehmerbescheinigung

In Deutschland ansässige Unternehmer benötigen für die Vergütung von Vorsteuerbeträgen in Drittstaaten eine Bestätigung ihrer Unternehmereigenschaft. Diese Bescheinigung stellt das zuständige Finanzamt aus. Voraussetzung ist, dass der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die Bescheinigung darf nicht erteilt werden, wenn der Unternehmer nur steuerfreie Umsätze ausführt, die den Vorsteuerabzug ausschließen, die Kleinunternehmerregelung Anwendung findet oder die Versteuerung nach Durchschnittssätzen (land- und forstwirtschaftlicher Betrieb) erfolgt.

Die Finanzverwaltung hat ein neues Muster der Bescheinigung veröffentlicht. Sie weist hierzu darauf hin, dass die Bescheinigung nur für die Vorsteuervergütung in Drittstaaten erforderlich ist. Für die Vergütung von Vorsteuerbeträgen in anderen EU-Mitgliedstaaten wird sie nicht benötigt.



Drittstaaten
Unternehmerbescheinigung
Vorsteuervergütung
BMF v. 14.5.2010, IV D 3 - S 7359/10/10002
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