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18.06.2010
In Deutschland ansässige Unternehmer benötigen für die Vergütung von Vorsteuerbeträgen in Drittstaaten eine Bestätigung ihrer Unternehmereigenschaft. Diese Bescheinigung stellt das zuständige Finanzamt aus. Voraussetzung ist, dass der Unternehmer zum...weiter
14.08.2013
Firmen, die umsatzsteuerlich bei den Finanzämtern geführt werden, beantragen dort immer häufiger die Ausstellung einer „Unternehmerbescheinigung“. Die Bescheinigung soll Dritten bestätigen, dass sie Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts sind...weiter