20.05.2010

Kaufvertrag: Schadenspauschale in AGB bei Rücktritt des Käufers vom Autokauf

Ein gewerblicher Autoverkäufer darf im Kaufvertrag für den Fall der Nichtabnahme des Fahrzeugs seinen Schadensersatzanspruch pauschal mit 10 % des Kaufpreises ansetzen. Dabei ist nach der gesetzlichen Regelung über Allgemeine Geschäftsbedingungen Voraussetzung, dass dem Käufer ausdrücklich vorbehalten wird, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Der Gesetzestext muss nicht wörtlich wiedergegeben werden, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Es genügt, wenn der Hinweis auf die Möglichkeit des Gegenbeweises einem rechtsunkundigen Vertragspartner ohne weiteres deutlich macht, dass darin die Möglichkeit des Nachweises, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden, eingeschlossen ist.Er hat damit die folgenden Klauseln als wirksam angesehen:

1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.



AGB
Autokauf
Kaufvertrag
Rücktritt
Schadenspauschale
BGH v. 14.4.2010, VIII ZR 123/09
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


Zurück