16.06.2010

Vermietungseinkünfte bei dinglichem Wohnrecht

Ein in einem Hausübergabevertrag vereinbartes Wohnrecht wurde von der Berechtigten nicht mehr ausgeübt. Die Wohnung wurde daher vom Eigentümer mit Zustimmung der Berechtigten vermietet und zuvor renoviert. Diese Aufwendungen können als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ein erkennbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit zukünftig erzielbaren Vermietungseinkünften besteht. (Hessisches Finanzgericht)



Werbungskosten
Wohnrecht
Hessisches FG v. 30.7.2009, 13 K 1121/07
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


Zurück