Die Grunderwerbsteuer bemisst sich in der Regel nach der Gegenleistung (Kaufpreis). In besonderen Fällen, z.B. bei Umwandlungen, wird jedoch als Bemessungsgrundlage der Grundbesitzwert nach dem Bewertungsgesetz (vgl. § 8 Abs. 2 GrESt) ermittelt. Dies...
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