Ein künftiger gesetzlicher Erbe kann durch einen notariell beurkundeten Vertrag mit einem anderen künftigen Erben vereinbaren, dass dieser gegen eine Abfindung auf seinen gesetzlichen Erbteil bzw. seinen Pflichtteil verzichtet.Drei Brüder hatten mit...weiter
Eine Schenkung ist bei einer freigiebigen Zuwendung unter Lebenden anzunehmen, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Sie muss freigiebig sein, d.h. unentgeltlich erfolgen.Im Rahmen einer Neuordnung der...weiter