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10.07.2013
Wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ohne Entgelt oder verbilligt ein Fahrzeug zur Verfügung stellt, das dieser auch privat nutzen darf, ist dieser Vorteil als zusätzlicher Arbeitslohn zu erfassen. Der Bundesfinanzhof entschied nun, dass dieser...weiter
09.07.2013
Die erlaubte Privatnutzung eines Firmenwagens ist entweder durch ein Fahrtenbuch zu konkret belegen oder pauschal nach der 1 %-Regelung zu versteuern. Ein Anscheinsbeweis für eine Privatnutzung besteht nur insoweit, dass eine erlaubte Privatnutzung...weiter