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16.03.2009
Schenkungen von Grundstücken unter Auflagen sind nach dem Gesetz grunderwerbsteuerpflichtig, soweit der Wert der Auflage bei der Schenkungsteuer abziehbar ist. Bei der Schenkungsteuer ist ein zugunsten des Schenkers vorbehaltener Nießbrauch nach...weiter
15.08.2016
Erben Sie das elterliche Wohnhaus, können Sie den Wert desselben komplett von der Erbschaftsteuer verschonen. Dazu müssen Sie unmittelbar nach dem Erbfall in das Haus einziehen, dieses selbst nutzen und damit zu Ihrem eigenen Familienheim machen. Des...weiter
02.06.2017
Als potentieller Vermieter sollten Sie sich vor dem Erwerb einer Immobilie fragen, ob sich Kauf und Vermietung denn auch rechnen werden. Hierbei lediglich die ersten fünf Jahre nach dem Kauf zu betrachten, hat keinen allzu großen Sinn - insbesondere,...weiter
03.04.2019
Wer mit seiner betrieblichen Tätigkeit rote Zahlen schreibt, möchte diese Verluste naturgemäß in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen, entweder direkt über eine Verlustverrechnung mit anderen, positiven Einkünften desselben Jahres oder über...weiter
21.03.2015
Wenn Sie Gesellschaftsanteile verschenken, können Sie sich einen lebenslänglichen (unentgeltlichen) Nießbrauch an diesen vorbehalten, so dass Ihnen weiterhin die ausgeschütteten Gewinnanteile zustehen. Löst der Erwerber diesen Nießbrauch später im...weiter
07.05.2012
Durch Schenkungen können Kosten entstehen, z.B. für Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater, für Notar, Eintragung in das Grundbuch oder Handelsregister. Bei Erbschaften können nach dem Gesetz derartige Kosten meist als sonstige...weiter
20.03.2020
Durch eine Schenkung können Sie bereits zu Lebzeiten einen Teil Ihres Besitzes an Ihre Nachkommen übergeben. Sie können auch unter der Bedingung schenken, dass der Beschenkte zwar das Gut bekommt, aber Sie selbst noch die Erträge daraus erhalten...weiter