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24.06.2013
Ein zahlungsunfähiger Schuldner musste bislang auf Antrag seines Gläubigers eine eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgeben, sofern er nicht in der Lage ist, seine Schulden zu bezahlen. Danach hatte er 3 Jahre Ruhe, bis er...weiter