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19.01.2012
Für die in einem Steuerbescheid festgesetzte Steuerschuld läuft eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. Die Verjährung beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Anspruch des Finanzamts auf die Steuerzahlung fällig geworden ist. Die Abschlusszahlung für...weiter