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27.09.2014
Sofern Sie innerhalb der letzten fünf Jahre mit mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt waren, führt der Verkauf von Anteilen zu Veräußerungsgewinnen oder -verlusten (= Veräußerungspreis abzüglich Veräußerungs- und Anschaffungskosten),...weiter