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18.02.2011
Ein Erblasser kann Personen durch eine Verfügung von Todes wegen (z.B. ein Testament) Vermögen zuwenden, ohne sie zu Erben einzusetzen. Hierbei handelt es sich um Vermächtnisse. Die Erben haben das Vermögen an den Vermächtnisnehmer herauszugeben.Der...weiter
23.10.2016
Die Ausschlagung einer Erbschaft ist für berufene Erben ein probates Mittel, um sich vor einem überschuldeten Nachlass zu schützen. Dieser Notausstieg ist aber in der Regel nur innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbschaftsanfall...weiter