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15.03.2011
Freiberufliche Künstler, z.B. Musiker, ermitteln ihren Gewinn meist nach der Einnahmen-Überschussrechnung. Bei dieser sind bereits erhaltene Vorauszahlungen für künftige Leistungen als Betriebseinnahmen anzusetzen. Erhaltene Darlehen sind dagegen...weiter