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15.09.2009
Eine Baumschule verkaufte Pflanzen, wobei sie für einen Teil (ca. 20 % der Fälle) auf Wunsch der Kunden auch das Einpflanzen übernahm. Für den Verkauf der Pflanzen berechnete sie den ermäßigten Steuersatz, für das Einpflanzen den vollen Steuersatz....weiter
16.02.2010
Übernimmt der Betreiber einer Baumschule für Kunden auch das Einpflanzen der dort gekauften Pflanzen, können dies nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs jeweils selbständige Leistungen sein. Für die Lieferung der Pflanzen kann der ermäßigte...weiter