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16.05.2013
Kapitalanleger, die z.B. im Zusammenhang mit der Lehmann-Pleite über Gerichte ihr Geld wegen Beratungsfehlern beim Kauf der Wertpapiere zurückfordern wollten, erhielten von ihrer Rechtsschutzversicherung häufig keine Deckungszusage. Die...weiter