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28.02.2012
Wird ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen übereignet, haftet der Erwerber für Betriebssteuern und Steuerabzugsbeträge. Die Haftung ist begrenzt auf Rückstände, die seit Beginn des letzten...weiter