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19.07.2013
Banken sind nach dem Gesetz verpflichtet, Girokonten von Kunden auf deren Wunsch als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) auf Guthabenbasis zu führen. Der Bundesgerichtshof musste sich erneut mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank...weiter