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14.03.2008
Größere Unternehmen stellen den Mitgliedern ihres Aufsichtsrats neben der Barvergütung mitunter Büroräume, Bürokräfte und Kfz zur Verfügung. Die Oberfinanzdirektion Magdeburg hat dazu Stellung genommen, wann derartige Leistungen als...weiter
23.08.2011
Stellen Unternehmen den Mitgliedern ihres Aufsichtsrats neben der Barvergütung auch Büroräume, Bürokräfte und Kraftfahrzeuge zur Verfügung, kann es sich hierbei um eine zusätzliche steuerpflichtige Vergütung handeln. Dies ist der Fall, wenn ihnen...weiter
15.12.2008
Die Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich sind bis zur Höhe von 500 € im Jahr steuerfrei. Die Finanzverwaltung erläutert in einem neuen Schreiben die Voraussetzungen für die...weiter