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19.04.2013
Für die Umsätze aus Draisinenfahrten auf stillgelegten Bahnstrecken gilt nicht die Umsatzsteuerermäßigung für die Beförderung von Personen im Schienenbahnverkehr. Vielmehr ist der Regel-Umsatzsteuersatz anzuwenden. So der Bundesfinanzhof.Die Klägerin...weiter