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26.11.2012
Bei verspäteter Zahlung hat das Finanzamt einen Säumniszuschlag festzusetzen. Dieser beträgt für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 % des rückständigen Steuerbetrags.Bei Zahlung mit Scheck gilt der Geldbetrag dem Finanzamt als mit dem dritten Tag...weiter
21.06.2013
Nach dem Gesetz besteht die Vermutung, dass ein Bescheid der Behörde dem Betroffenen am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben gilt, sodass ab diesem Termin die Rechtsmittelfrist zu laufen beginnt. Sofern der Bescheid tatsächlich...weiter