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22.10.2013
Für Konzertveranstaltungen gilt ebenso wie für die Umsätze von Schaustellern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %.Eine Gemeinde organisierte jährlich ein Dorffest. Hierfür engagierte sie verschiedene Musikgruppen und organisierte das sonstige...weiter
19.12.2018
Für Schaustellerumsätze sieht das Umsatzsteuergesetz einen ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % vor. Nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) dürfen Freizeitparks diese Steuerbegünstigung nicht für ihre Eintrittsgelder nutzen - diese...weiter