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23.05.2010
Bei geerbtem Betriebsvermögen erhalten Erben bestimmte Vergünstigungen (altes Recht: Freibetrag, geringerer Wertansatz; neues Recht ab 1.1.2009: Verschonungsabschlag, Abzugsbetrag), wenn sie den Betrieb mindestens fünf Jahre fortführen und hierbei...weiter